Bessere Sicht bei schlechter Witterung: Nebelscheinwerfer

Zu Beginn der kalten Jahreszeit müssen Autofahrer wieder mit Sichtbehinderungen durch Regen, Schnee und Nebel rechnen. Nebelscheinwerfer helfen die eingeschränkte Sicht zu verbessern, dürfen aber nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden, ansonsten können Bußgelder drohen. Wir haben für Sie einige Tipps zur richtigen Verwendung zusammengestellt.

Sichteinschränkungen durch schlechte Witterung bleiben im Herbst und Winter nicht aus und können das Unfallrisiko im Straßenverkehr stark erhöhen. Um die Sicht für Autofahrer zu verbessern verfügen die meisten Autos über Nebelscheinwerfer angebracht. Diese sehr breit strahlenden, zusätzlichen Fahrzeugleuchten befinden sich unterhalb der Scheinwerfer und leuchten den Bereich vor dem Fahrzeug sowie den Fahrbahnrand stärker aus.

Die Verwendung der Nebelscheinwerfer ist durch die Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt und nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen und Schneefall erlaubt. Falsch eingestellte oder bei normaler Witterung verwendete Scheinwerfer können andere Verkehrsteilnehmer blenden oder gar irritieren. Die Zusatzscheinwerfer dürfen nur zusammen mit dem Abblendlicht oder dem Standlicht verwendet werden. Autofahrer müssen das Abblendlicht bei schlechten Sichtverhältnissen übrigens auch am Tag einschalten.

Bei Fahrzeugen, die über zwei Nebelscheinwerfer verfügen, genügt die Begrenzungsleuchte als zusätzliche Beleuchtung anstatt des Abblendlichts. Keinesfalls dürfen Nebelscheinwerfer aber als Ersatz für das Abblend- oder normales Tageslicht eingesetzt werden.

Beträgt die Sichtweite aufgrund starken Nebels weniger als 50 Meter – das ist der Abstand außerorts zwischen zwei Leitpfosten am Straßenrand – dürfen zusätzlich zu den Nebelscheinwerfern auch die Nebelschlussleuchten eingeschaltet werden. Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte dürfen Autofahrer aber nicht schneller als 50km/h fahren.

Vorausschauendes Fahren ist bei schlechter Sicht der beste Weg um sicher durch den Verkehr zu kommen, beispielsweise durch das Einhalten von genügend Abstand zum Vordermann und das Vermeiden von abrupten Bremsmanövern.


Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V., Markgrafenstraße 11, 10969 Berlin, Sämtliche Angaben ohne Gewähr, Letzte Aktualisierung: 26.10.2014


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